Wohnungseigentumsrecht: Partner von Eigentümern und Hausverwaltungen.
Ob als Wohnungseigentümer oder Hausverwaltung: Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Sie als Fachanwälte zu sämtlichen Themen und Fragestellungen auf diesem Gebiet.
Ob Anfechtungsklage gegen einen Versammlungsbeschluss, Erstellen oder Prüfen von Teilungserklärungen oder generelle eine rechtliche Betreuung: Im Wohnungseigentumsrecht betrauen uns Eigentümer wie Hausverwaltungen kontinuierlich mit unterschiedlichsten Fällen und Fragestellungen. Da wir auch hier regelmäßig beide Seiten vertreten, sind wir mit den Rahmenbedingungen und Hintergründen der jeweils anderen Partei gut vertraut.
Unsere Leistungen und Themenschwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht:
- Rechtliche Begleitung bei Erwerb, Verkauf oder Entziehung von Wohnungseigentum
- Beratung von Hausverwaltungen
- Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelnen Eigentümern
- Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Rechtliche Abklärung baulicher Veränderungen
- Erstellen von Gebrauchsregelungen
- Kosten und Lasten des Wohneigentums
- Anfechtungsklagen