Rechtsanwälte Ackermann & Coldewey |  Bavariaring 23, 80336 München |  +49 (0)89 / 8905746 0 |  kanzlei@ackermann-coldewey.de

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Arbeitsrecht: Konflikte klug geklärt.

Ob Kündigungsschutzklage, Abfindung oder Wettbewerbsverbot: Im Arbeitsrecht beraten und begleiten wir Sie bei sämtlichen Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Auch hier vertreten wir regelmäßig beide Seiten. Dadurch sind uns die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe von Unternehmen als auch die Interessen der Arbeitsnehmer gut vertraut. Daher haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Angelegenheit in Form angemessener Forderungen und Bedingungen vertreten wird, was in vielen Fällen eine zeitnahe Einigung beziehungsweise eine zügige Entscheidung des Arbeitsgerichts unterstützt.

Neben der genauen Kenntnis der deutschen Rechtslage besitzen wir im Arbeitsrecht auch das heute erforderliche, umfangreiche europarechtliche Know-how.

Unsere Leistungen und Themenschwerpunkte im Arbeitsrecht:

  • Prozessführung bei Kündigungsschutzklagen, Gehaltsklagen und Bonusklagen
  • Abfindungen
  • Taktische Beratung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Haftungsfragen und nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Fragen zum Urlaubsrecht sowie zu Elternzeit und Erziehungszeit

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stefan Ackermann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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